Ein leeres Gerät im Restmüll ist bequem – und seit Juli 2026 nicht nur falsch, sondern auch unnötig. Denn die Rückgabe ist inzwischen deutlich einfacher geworden.
Dieser Beitrag fasst zusammen, was gilt, warum es die Regel gibt und wie die Rückgabe praktisch abläuft.
Warum Vapes Elektroschrott sind
Jedes Gerät mit Akku und Elektronik fällt unter die Regeln für Elektroaltgeräte. Das gilt unabhängig davon, ob das Gerät wiederaufladbar ist oder nicht.
Der Kern des Problems ist die Lithium-Zelle. Im Restmüll oder in der Papiertonne kann sie bei Druck oder Beschädigung in Brand geraten. Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen gehen regelmäßig auf falsch entsorgte Akkus zurück.
Dazu kommt der Ressourcenaspekt: Viele Geräte werden mit funktionsfähigem Akku weggeworfen.
Was seit dem 1. Juli 2026 gilt
Seit diesem Datum müssen Verkaufsstellen ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Das betrifft nicht nur Fachgeschäfte, sondern auch Kioske, Tankstellen und Online-Händler.
Entscheidend dabei: Die Rücknahme ist nicht an einen Neukauf gekoppelt. Man kann ein altes Gerät abgeben, ohne etwas zu kaufen.
Bei Online-Händlern muss eine praktikable Rückgabemöglichkeit angeboten werden – in der Regel über Rücksendung oder benannte Sammelstellen.
Wie die Rückgabe praktisch abläuft
- Gerät nicht öffnen und nicht beschädigen. Ein aufgebrochenes Gehäuse macht die Zelle gefährlich.
- Kontakte abkleben, wenn Metallteile frei liegen.
- Bei der Verkaufsstelle abgeben oder zum kommunalen Wertstoffhof bringen.
- Sichtbar beschädigte oder aufgeblähte Geräte gesondert melden – sie gehören nicht in eine normale Sammelbox.
Wichtig: Geräte niemals im Hausmüll, in der Papiertonne oder im Gelben Sack entsorgen.
Was sich 2027 ändert
Ab Februar 2027 greifen EU-Vorgaben, nach denen Batterien in tragbaren Geräten vom Endnutzer entnehmbar sein müssen. Geräte mit fest verklebten Akkus erfüllen das nicht.
Parallel wird in Deutschland ein nationales Verbot von Einwegprodukten politisch vorbereitet. Nachfüllbare und wiederaufladbare Systeme sind davon nicht betroffen.
Für Käufer bedeutet das: Wiederverwendbare Geräte sind die langfristig stabilere Wahl. Die Rechtslage entwickelt sich derzeit schnell, ein Blick auf den aktuellen Stand lohnt sich vor größeren Käufen.
Was man selbst verbessern kann
- Gerät leer nutzen. Eine Füllstandsanzeige hilft dabei, nicht vorzeitig zu wechseln.
- Nicht auf Vorrat horten. Aroma und Akku altern auch ungeöffnet.
- Rückgabe bündeln. Mehrere Geräte auf einmal abgeben statt einzeln.
- Wiederaufladbare Modelle bevorzugen. Sie nutzen das Liquid vollständig aus.
Woran man einen verantwortlich arbeitenden Händler erkennt
Seriöse Anbieter weisen die Rücknahmemöglichkeit sichtbar aus, statt sie im Kleingedruckten zu verstecken. Auch Angaben zu Entsorgungssymbolen und Registrierung gehören dazu.
Bei RandM Smoke sind Kennzeichnung und Produktangaben entsprechend dokumentiert – ein praktischer Anhaltspunkt, wenn man Händler vergleicht.
Fazit
Seit Juli 2026 ist die Rückgabe kostenlos und an keinen Kauf gebunden. Damit gibt es keinen praktischen Grund mehr, ein Gerät im Restmüll zu entsorgen.
Der Aufwand ist minimal: Gerät sammeln, beim nächsten Einkauf abgeben. Und wer ohnehin über einen Neukauf nachdenkt, fährt mit einem wiederaufladbaren Modell in jeder Hinsicht besser.
Hinweis: E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte sind ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Nichtraucherinnen und Nichtraucher sollten nicht mit dem Dampfen beginnen.
